Hallo, ich bin Nico vom Editorial-Team von News-Eintrag.de. Wussten Sie, dass in Deutschland jährlich etwa 4% aller Arbeitstage krankheitsbedingt ausfallen? Das entspricht rund 15 Tagen pro Arbeitnehmer. Diese Zahl verdeutlicht die enorme Bedeutung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Im Arbeitsrecht 2025 gibt es klare Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit. Doch es existieren auch Ausnahmen, bei denen Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sind. In diesem Artikel beleuchten wir die aktuellen gesetzlichen Grundlagen und zeigen auf, in welchen Situationen keine Lohnfortzahlung geleistet werden muss.
Von selbstverschuldeten Erkrankungen bis hin zu Versäumnissen bei der Meldepflicht – die Gründe für eine Verweigerung der Entgeltfortzahlung sind vielfältig. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Aspekte werfen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Krankheitsfall beachten sollten.
Grundlagen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Lohnfortzahlung bei Krankheit in Deutschland. Es sichert Arbeitnehmerrechte und legt fest, wann Beschäftigte Anspruch auf Lohn trotz Arbeitsunfähigkeit haben.
Gesetzliche Grundlagen nach EntgFG
Arbeitnehmer haben für bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung pro Krankheitsfall. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Heimarbeiter erhalten stattdessen einen Zuschlag zum Arbeitsentgelt.
Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitnehmer
Der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Bei Arbeitsunfähigkeit über drei Tage muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Seit 2023 erfolgt dies elektronisch für gesetzlich Versicherte.
Maximale Dauer der Lohnfortzahlung
Die Lohnfortzahlung ist auf sechs Wochen pro Krankheitsfall begrenzt. Bei Fortsetzungserkrankungen werden Zeiten zusammengerechnet. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, meist 70% des Bruttolohns. Jährlich beziehen etwa 1,5 Millionen Beschäftigte Krankengeld.
Aspekt | Details |
---|---|
Maximale Dauer | 6 Wochen (42 Tage) |
Durchschnittliche Krankheitstage pro Jahr | 19 Tage |
Anteil Langzeitkranke | 3,5% der Arbeitnehmer |
Häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit | Psychische Erkrankungen (60%) |
Ausnahmen von der Lohnfortzahlungspflicht
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer. Es gibt jedoch Situationen, in denen der Arbeitgeber von dieser Pflicht befreit ist. Arbeitnehmer sollten diese Ausnahmen kennen, um ihre Rechte zu wahren und Konflikte zu vermeiden.
Selbstverschuldete Erkrankungen
Bei selbstverschuldeten Erkrankungen entfällt die Lohnfortzahlungspflicht. Dies tritt ein, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit grob fahrlässig herbeigeführt hat. Beispiele sind:
- Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss
- Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften
- Verletzungen durch riskante Sportarten ohne angemessene Schutzausrüstung
Suchterkrankungen gelten in der Regel nicht als selbst verschuldet. Bei medizinisch notwendigen Eingriffen bleibt die Lohnfortzahlung bestehen.
Fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Krankschreibung ist ein wichtiger Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Ohne diese kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Arbeitnehmer müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Krankheitstag vorlegen.
Verletzung der Meldepflicht
Bei Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer die Meldepflicht einhalten. Dies bedeutet:
- Unverzügliche Benachrichtigung des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit
- Information über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung
- Rechtzeitige Vorlage der Krankschreibung
Verstößt der Arbeitnehmer gegen diese Pflichten, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.
Ausnahme | Konsequenz |
---|---|
Selbstverschuldete Erkrankung | Keine Lohnfortzahlung |
Fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | Mögliche Verweigerung der Lohnfortzahlung |
Verletzung der Meldepflicht | Möglicher Verlust des Anspruchs |
Die ersten vier Wochen der Beschäftigung
Bei einer Neueinstellung gilt eine besondere Regelung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In den ersten vier Wochen der Beschäftigung besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese Wartezeit dient als Schutz für Arbeitgeber vor möglichen Missbrauchsfällen.
Die Probezeit spielt hierbei eine wichtige Rolle. Während dieser Zeit können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis leichter beenden. Die Wartezeit für die Lohnfortzahlung fällt oft mit dem Beginn der Probezeit zusammen.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen:
- Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung
- Die Frist beginnt mit dem vereinbarten Arbeitsbeginn
- Diese Regelung gilt auch für geringfügige Beschäftigungen
Bei einer Erkrankung während der Wartezeit greift in der Regel die Krankenkasse ein. Sie zahlt Krankengeld, wenn der Arbeitnehmer nach Arbeitsaufnahme erkrankt. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere bei längeren Unterbrechungen des Versicherungsschutzes.
Für Arbeitgeber bedeutet diese Regelung eine finanzielle Entlastung in der Anfangsphase einer Neueinstellung. Sie müssen in den ersten vier Wochen kein Arbeitsentgelt an arbeitsunfähige Arbeitnehmer zahlen. Dies kann besonders für kleine Unternehmen von Bedeutung sein.
Nach Ablauf der Wartezeit gelten die normalen Regeln zur Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber muss dann für maximal sechs Wochen das volle Gehalt weiterzahlen. Diese Regelung trägt zur Stabilität des Arbeitsverhältnisses bei und bietet Arbeitnehmern nach der Anfangsphase einen wichtigen Schutz.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat weitreichende Folgen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kündigungsschutz spielt dabei eine wichtige Rolle, besonders wenn die Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit erfolgt.
Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit
Erfolgt eine Kündigung kurz nach Meldung einer Krankheit, kann dies als krankheitsbedingte Kündigung gewertet werden. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht in solchen Fällen für bis zu sechs Wochen, auch über das Vertragsende hinaus. Dies gilt gemäß § 8 des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
Befristete Arbeitsverträge
Bei befristeten Verträgen endet der Lohnfortzahlungsanspruch grundsätzlich mit dem Vertragsende. Eine Ausnahme bildet die Probezeit: Hier besteht trotz Kündigung innerhalb der ersten vier Wochen ein Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Aufhebungsverträge
Bei Aufhebungsverträgen hängt die Lohnfortzahlung von den vereinbarten Bedingungen ab. Es ist ratsam, die Regelungen zur Entgeltfortzahlung explizit im Vertrag festzuhalten.
Beendigungsart | Lohnfortzahlung | Besonderheiten |
---|---|---|
Kündigung während Krankheit | Bis zu 6 Wochen | Auch über Vertragsende hinaus |
Befristeter Vertrag | Bis Vertragsende | Ausnahme in Probezeit |
Aufhebungsvertrag | Vertragsabhängig | Individuelle Vereinbarung |
Arbeitnehmer sollten bei Vertragsende ihre Rechte kennen. Der Kündigungsschutz bietet in vielen Fällen Sicherheit, jedoch enden Ansprüche bei Befristung meist mit dem Vertragsende. Eine professionelle Beratung kann helfen, die eigene Situation richtig einzuschätzen.
Grob fahrlässiges Verhalten des Arbeitnehmers
Arbeitnehmer können ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung verlieren, wenn sie ihre Arbeitsunfähigkeit grob fahrlässig herbeiführen. Dies liegt vor, wenn sie in erheblichem Maße gegen die gebotene Sorgfalt verstoßen. Das Selbstverschulden muss dabei eindeutig nachweisbar sein.
Beispiele für Fehlverhalten, das zum Verlust des Lohnfortzahlungsanspruchs führen kann:
- Alkoholisiertes Autofahren mit anschließendem Unfall
- Sportliche Aktivitäten ohne angemessene Ausrüstung
- Teilnahme an gefährlichen Freizeitaktivitäten während einer Krankschreibung
Die Haftung des Arbeitnehmers tritt jedoch nicht automatisch ein. Der Arbeitgeber muss das grobe Verschulden nachweisen. Bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit wird die Erkrankung in der Regel als unverschuldet betrachtet.
Wichtig: Nicht jedes riskante Verhalten führt zum Verlust der Lohnfortzahlung. Normale sportliche Betätigungen sind meist akzeptabel, solange der Arbeitnehmer nicht überfordert ist. Die Rechtsprechung berücksichtigt den Einzelfall und wägt verschiedene Faktoren ab.
Arbeitgeber sollten bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit sorgfältig prüfen und dokumentieren. Im Zweifelsfall ist eine rechtliche Beratung ratsam, um die Risiken einer Verweigerung der Lohnfortzahlung abzuschätzen.
Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen Krankmeldungen und Lohnfortzahlungen sorgfältig dokumentieren. Dies dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch dem Schutz vor möglichen Streitigkeiten. Die Nachweispflicht umfasst verschiedene Aspekte der Beschäftigung und wurde 2022 reformiert.
Erforderliche Nachweise
Das Nachweisgesetz legt elf Pflichtangaben fest, die Arbeitgeber für jedes Arbeitsverhältnis dokumentieren müssen. Dazu gehören Informationen wie Arbeitszeit, Entgelt und Kündigungsfristen. Seit August 2022 muss der Nachweis bei Neueinstellungen ohne Aufforderung des Arbeitnehmers erfolgen. Wichtige Bedingungen sind am ersten Arbeitstag nachzuweisen.
Aufbewahrungsfristen
Die Personalakte muss Entgeltunterlagen für jeden Arbeitnehmer enthalten. Diese Dokumente sind wichtig für den Datenschutz und müssen sicher aufbewahrt werden. Bei Nichteinhaltung der Schriftform riskieren Arbeitgeber Beitragsnachforderungen. Ab 2025 sind elektronische Nachweise in vielen Branchen zulässig, was die Dokumentation vereinfacht.
„Die Einhaltung des Nachweisgesetzes wird von den Kreisverwaltungsbehörden kontrolliert. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 2.000 Euro.“
Arbeitgeber sollten ihre Dokumentationsprozesse regelmäßig überprüfen, um die Nachweispflicht zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren. Die korrekte Führung der Personalakte ist entscheidend für einen reibungslosen Betriebsablauf und den Schutz sensibler Mitarbeiterdaten.
Rolle der Krankenkasse bei fehlender Lohnfortzahlung
Wenn der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet, tritt die Krankenkasse ein. Sie zahlt Krankengeld als Teil der Sozialversicherung. Der Leistungsanspruch beginnt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt 70% des Bruttoeinkommens als Krankengeld. Die Obergrenze liegt bei 90% des Nettoeinkommens. 2023 galt ein Tageshöchstsatz von 116,88 Euro. Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gewährt.
Bei längerer Krankheit oder fehlender Lohnfortzahlung müssen Arbeitnehmer einen Antrag stellen. Die Krankenkasse prüft den Leistungsanspruch und zahlt bei Bewilligung das Krankengeld aus. Wichtig ist die rechtzeitige Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
„Die Krankenkasse sichert Arbeitnehmer finanziell ab, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.“
Verweigert der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung unberechtigt, kann die Krankenkasse den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Sie tritt mit Krankengeld ein und fordert die Kosten vom Arbeitgeber zurück. So wird der Leistungsanspruch des Versicherten gewahrt.
Besondere Fälle der Entgeltfortzahlung
Bei der Entgeltfortzahlung gibt es Sonderfälle, die besondere Beachtung verdienen. Dazu zählen wiederholte Erkrankungen und Arbeitsunfälle. Diese Situationen können den Anspruch auf Lohnfortzahlung beeinflussen und zusätzliche Leistungen von Versicherungsträgern erforderlich machen.
Wiederholte Erkrankungen
Bei einer Folgeerkrankung gelten spezielle Regeln. Tritt innerhalb von 12 Monaten erneut eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit auf, werden die Zeiträume zusammengerechnet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht jedoch nur, wenn seit Beginn der ersten Erkrankung mindestens 6 Monate vergangen sind.
Kriterium | Folgeerkrankung | Neue Erkrankung |
---|---|---|
Zeitraum | Innerhalb 12 Monate | Nach 12 Monaten |
Ursache | Gleiche Krankheit | Andere Krankheit |
Anspruch | Fortsetzung der 6 Wochen | Neue 6 Wochen |
Arbeitsunfall und Berufskrankheiten
Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten übernimmt die Berufsgenossenschaft besondere Verantwortung. Die Unfallversicherung leistet in diesen Fällen umfassende Unterstützung. Arbeitgeber müssen dennoch für die ersten 6 Wochen das Entgelt fortzahlen. Danach tritt die Berufsgenossenschaft ein und zahlt Verletztengeld.
Statistiken zeigen, dass in 95% der Fälle von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Bei Arbeitsunfällen ist die Situation oft komplexer. Die Berufsgenossenschaft prüft jeden Fall individuell, um die richtige Unterstützung zu gewährleisten.
Fazit und Ausblick
Das Arbeitsrecht bleibt ein dynamisches Feld mit stetigen Anpassungen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Element des Arbeitnehmerschutzes, unterliegt aber klaren Regeln und Ausnahmen. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Vorgaben genau beachten, um Konflikte zu vermeiden.
Zukunftstrends deuten auf mögliche Gesetzesänderungen hin. Die Digitalisierung könnte neue Formen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringen. Auch die Work-Life-Balance und flexible Arbeitsmodelle könnten das Arbeitsrecht beeinflussen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich regelmäßig über Neuerungen informieren.
Die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Gültigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zeigt, dass das Thema weiterhin relevant bleibt. Arbeitgeber haben nun klarere Richtlinien, wann sie eine Bescheinigung anzweifeln können. Dies könnte zu einer faireren Handhabung der Lohnfortzahlung führen.
Insgesamt bleibt das Arbeitsrecht ein Feld, das ständige Aufmerksamkeit erfordert. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich mit den Grundlagen der Lohnfortzahlung vertraut machen und aufkommende Zukunftstrends im Auge behalten, um für kommende Änderungen gewappnet zu sein.